Social Media für die PR

Eine aktuelle Umfrage des PR-Journals zeigt, dass Agenturen und Unternehmen den Social-Media-Kanälen eine immer größere Rolle für die PR zusprechen. Allerdings befinden sich viele der Befragten – nämlich 37 Prozent – noch in der Testphase. Während das Budget für die Kommunikation 2.0 momentan noch lediglich maximal 10 Prozent des Gesamtbudgets ausmacht, wird es nach Ansicht von 70 Prozent der Umfrageteilnehmer bis Mitte 2011 signifikant steigen. Die sowohl von Agenturen als auch von Unternehmen am meisten genutzten Kanäle sind Twitter, Facebook, YouTube und Xing. Nur wenige betreiben bisher ein Blog.

Auch wir beobachten, dass Unternehmen verstärkt auf Social Media setzen, um mit ihrer Zielgruppe in Dialog zu treten. Wie sich Content speziell für diese Kanäle generieren und aufbereiten lässt, zeigt unser Praxis-Seminar am 16. August in Wiesbaden.

Buch zur Zukunft des Internets

Passend zu dieser Umfrage sind wir über eine interessante Neu-Erscheinung gestolpert. Und zwar über das Buch „2020 – Gedanken zur Zukunft des Internets“, das diese Woche erschienen ist. Herausgeber und Mit-Autoren sind Hubert Burda, Matthias Döpfner, Bodo Hombach und Jürgen Rüttgers. Sie und weitere Autoren aus den unterschiedlichsten Bereichen machen sich in ihren Beiträgen Gedanken darüber, wie sich das Internet weiterentwickeln wird. Auch der Blogger Thomas Knüwer ist mit einem Artikel vertreten. Er beschreibt, wie sich Unternehmen durch Social Media verändern.
Wenn man bedenkt, wie sehr sich das Internet in den vergangenen zehn Jahren verändert hat, erscheinen einige dieser Überlegungen gar nicht so abwegig… Daher sollte man bereits heute am Ball bleiben, um die Entwicklung nicht zu verpassen.

Heute präsentieren wir Ihnen zum zweiten Mal Informationen zu mehreren Fragen rund um Bildrechte. (Teil 1 finden Sie hier.) Wir bedanken und bei Herrn Dr. Sikora, Rechtsanwalt zum Thema Internetrecht, Marken- und Urheberrecht, dass er sich die Zeit nimmt, uns Teilnehmerfragen aus Seminaren und Webinaren zu beantworten.

Wie sieht eine vollständige Quellenangabe für online veröffentlichte Bilder aus?

Dr. Dino Sikora: Das Gesetz spricht nur von einer „deutlichen“ Angabe der Quelle. In den meisten Fällen reicht es aus, den Namen des Urhebers, also des Fotografen, und die Quelle selbst anzugeben.

Wie stark muss ein Bild bearbeitet werden, dass man es nutzen kann bzw. darf? Dürfen Bilder (auch wenn sie gekauft sind) überhaupt bearbeitet werden oder werden dadurch Bildrechte verletzt?

Dr. Dino Sikora: Die Bearbeitung und Verwendung eines Bildes ist nur dann zulässig, wenn der Urheber ihr zugestimmt hat. Denn die Bearbeitung ist eine besondere, weitergehende Art der Nutzung. Daher ist bei dem Erwerb von Fotos unbedingt darauf zu achten, welche Art der Nutzung der Urheber erlaubt: Üblich ist die normale Nutzung für eigene Zwecke. Weitergehende Nutzungsrechte wie etwa die Vervielfältigung und insbesondere die Bearbeitung werden eher selten übertragen – und wenn, dann gegen entsprechend hohes Entgelt. Ausnahmsweise ist eine Bearbeitung als „freie Benutzung“ auch ohne die Erlaubnis des Urhebers erlaubt, wenn der Bearbeiter es durch eine erhebliche eigene schöpferische Leistung so stark bearbeitet, dass er ein neues eigenes „Werk“ schafft. Das alte Werk muss gegenüber dem neuen Werk in den Hintergrund treten. 

Darf ich selbst Produkte beispielsweise im Supermarkt, auf Messen oder Events fotografieren und diese online verwerten? Liegen dann die Rechte bei mir?

Dr. Dino Sikora: Die Rechte an dem erstellten Foto liegen bei Ihnen als Urheber. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass an den fotografierten Gegenständen selbst auch Urheberrechte und insbesondere Markenrechte liegen können. Fremde Marken dürfen Sie nur zu Informationszwecken nutzen, nicht hingegen in werbemäßiger und gewerblicher Absicht.

Was ist bei Bildern mit einer Person und Gruppen zu beachten, die ich selbst beispielsweise im Park geschossen habe?

Dr. Dino Sikora: Von jeder Person, die sie abbilden wollen, müssen Sie die Erlaubnis einholen. Dieses „Recht am eigenen Bild“ soll sicherstellen, dass niemand gegen seinen Willen abgebildet wird. Wenn allerdings bei einer sehr großen Personengruppe die einzelne Person als solche nicht mehr erkennbar ist, benötigen Sie die Erlaubnis der Personen nicht.

Auch kommenden Dienstag beantwortet Dr. Sikora wieder Fragen rund ums Bildrecht. Also klicken Sie wieder rein!

Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora

Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora

Über unseren Experten:

Dr. Sikora ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Sozietät Döttelbeck, Dr. Wemhöner & Partner auf die Gebiete Internetrecht, Marken- und Urheberrecht, sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert. Von 2002 bis 2007 war Dr. Sikora Justiziar im Brauerei-Konzern InBev Deutschland mit den Bier-Marken BECK’S, Franziskaner, Hasseröder und Diebels. Er war dort Leiter der Bereiche Internetrecht, Lebensmittelrecht, Marken- und Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Daneben veröffentlicht Dr. Sikora in Fachzeitschriften regelmäßig Beiträge zu Fragen des Internet- und Wettbewerbsrechts. Zusätzlich ist Dr. Sikora als Referent für die IHK Nord Münsterland und den Marketing Club Münster/Osnabrück e.V. tätig.

Oliver Wegner

Unser Kunde Oliver Wegner von salesevolution schildert auf karrierebibel.de im Rahmen eines Wettbewerbs seinen idealen Arbeitsalltag. Leser können lernen, warum Bewegung an der frischen Luft und geregelte Mahlzeiten genauso dazu gehören wie eine strikte Organisation von Routineaufgaben und das Nutzen seines Netzwerks. Durch die Einhaltung dieser Grundprinzipien gelangt er „mit Leichtigkeit zur Spitzenleistung“.

Wem dieser Beitrag gefällt, kann noch bis Samstag für ihn abstimmen. Zum Voting geht es hier.

Trotz weit verbreiteter Sommerpause haben wir auch diese Woche wieder ein paar Entdeckungen gemacht.

Die Haufe iPhone App "Business Ausreden" ©Haufe-Lexware

Ausreden für das iPhone

Uns hat ein Newsletter mit folgender Meldung erreicht: Nette und „nicht immer ganz ernst gemeinte“ Ideen für Ausreden aller Art gibt es ab sofort aufs Handy. Mit der kostenlosen Haufe iPhone App „Business Ausreden“ haben Nutzer immer eine passende Antwort parat. Egal ob im Beruf oder auch privat, die in zwölf Kategorien unterteilten Ausreden helfen einem aus jeder Situation und bringen den Gegenüber zum Schmunzeln, verspricht Haufe. Sogar eigene Ideen kann man abspeichern und mit anderen Anwendern teilen. Unter der Meldung fand sich zudem ein Link zum Haufe-Online-Shop. Hier gibt es unterschiedliche Software-Lösungen, die den Arbeitsalltag erleichtern, damit Ausreden gar nicht erst nötig sind.
Wir finden: Eine gelungene Idee, um Aufmerksamkeit zu erhalten.

Cocktails für die PR

Und noch eine gute Aktion: Der Bauer Verlag kooperiert mit der Café-Kette Alex, um sein Frauenportal „Wunderweib“ zu promoten. Dazu haben die Verantwortlichen zwei Cocktails in den Farben des Portals kreiert.
Diese Idee lässt sich nicht nur für das Marketing nutzen, sondern auch für die PR. Denn Redakteure freuen sich über ungewöhnliche Geschichten. Auch für Social-Media-Kanäle ist sie geeignet. So kann man beispielsweise im Blog dazu aufrufen, passende Longdrinks zu kreieren und dann den Sieger küren. Statt Cocktails eignen sich ja vielleicht auch Brötchen, Fotos, Pizzen, T-Shirts… Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Pressekonferenz ohne Inhalt

Wer Pressearbeit ernsthaft bertreibt, weiß: Zu Pressekonferenzen sollte man nur einladen, wenn man auch wirklich etwas zu sagen hat. Denn Redakteure haben wenig Zeit und wollen diese verständlicherweise auch sinnvoll nutzen. Ansonsten werden sie der nächsten Einladung fernbleiben. Diese Regel scheint allerdings für die Bundesregierung nicht zu gelten. So lobte Angela Merkel in ihrer letzten Pressekonferenz die Arbeit ihrer Regierung, lächelte Probleme einfach weg und verabschiedete sich in den Urlaub. Politik-Blogger Michael Spreng gab eine kurze Inhaltsangabe: “Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Berlin eine Pressekonferenz gegeben. Es gab keine Neuigkeiten”. Auch die Überschriften der Online-Medien deuteten die Inhaltsleere an. Zeit-Online etwa titelte: „Merkel lacht sich davon“. Und auf tagesschau.de ist „Alles nicht so schlimm“, bezogen auf die jüngsten Umfragewerte und den Dauerstreit in der Koalition.

Recruiting 2.0

Social-Media-Kanäle eignen sich auch zur Mitarbeitergewinnung, wie der Versandhandelskonzern Otto zeigt. Das Unternehmen ist bereits seit Längerem auf Facebook, Twitter und YouTube aktiv. Ergänzt wird diese Online-Präsenz für das Recruiting nun durch den Blog „E-Starter“. Hier berichten Auszubildende des Konzerns aus ihrem Alltag. Zielgruppe sind Schüler, Studenten und junge Berufstätige, die über die Einstiegsmöglichkeiten und die Unternehmenskultur bei Otto informiert werden sollen.
Wir sagen: Daumen hoch für den modernen Weg des Image-Aufbaus und der Personalgewinnung.

Unternehmen, die bei ihren Zielgruppen punkten möchten, können das Sommerloch gut für die etwas andere PR nutzen. Die Politiker machen es vor. Geben Sie beispielsweise Tipps, wie sich das Arbeiten auch bei hohen Temperaturen angenehm gestalten lässt. Berichten Sie in Ihrem Blog über die Ruhe, die plötzlich im Büro herrscht. Oder lassen Sie ihr Produkt von ihren Mitarbeitern mit auf die Reise nehmen und an den jeweiligen Urlaubsorten fotografieren; etwa vor dem Eiffelturm oder am Strand. Diese einmal etwas anderen PR-Bilder können Sie ebenfalls auf den Blog stellen oder auch mit einer kurzen Pressemitteilung an Ihre Medienpartner versenden. Auch die Kunden kann man dafür gewinnen, indem man etwa einen Preis für das schönste Urlaubsfoto in Aussicht stellt. Der Fantasie sind fast keine Grenzen gesetzt, um die Sommerpause zu füllen.
Wer hat weitere Ideen? Wir freuen uns über zusätzliche Anregungen in den Kommentaren.

Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora

Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora

In den PR- und Social-Media-Seminaren, die unsere Agentur veranstaltet, kommen von den Teilnehmern immer wieder Fragen zu Bildrechten auf. Um diese Fragen zweifelsfrei zu beantworten, haben wir heute den Rechtsanwalt Dr. Dino Sikora im Interview. Er bringt Licht ins Dunkel und erklärt, unter welchen Bedingungen man Bilder in der Pressearbeit und auf Blogs und Social Networks nutzen darf.

Können Ergebnisse aus der Bilder-Google-Suche in Social-Media-Netzwerken genutzt werden, wenn die Quelle kenntlich gemacht ist?

Dr. Dino Sikora: Nein, nicht ohne weiteres. Bilder und Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt. Allein der Urheber darf entscheiden, ob und wer das von ihm erstellte Bild oder Foto in welchem Umfang nutzen darf. Die Ergebnisse einer Bilder-Google-Suche lassen keinen Rückschluss darauf zu, ob der Urheber der Bilder sie zur Nutzung freigegeben hat oder er einer Nutzung durch Dritte widerspricht. Daher ist dringend davon abzuraten, die zahlreich verfügbaren Bilder und Fotos im Netz ohne Einwilligung des Urhebers zu nutzen.

Ausnahmen gelten allenfalls für die rein private Verwendung von Bildern, die weder direkt noch indirekt irgendwelchen Erwerbszwecken dient. Das verwendete Bild darf aber nicht von einer rechtswidrig erstellten Vorlage stammen. Und das ist gerade im Internet kaum zu prüfen. Zudem ist darauf zu achten, dass etwa bei einem privaten Blog oder einer Seite auf Facebook bereits die Einblendung eines einzigen Werbebanners dazu führen kann, dass die Seite nicht mehr rein privat ist.

Welche Bedingungen gelten für die Nutzung von Bildern aus offiziellen Pressebereichen auf Blogs, Facebook und anderen Social-Media-Plattformen?

Dr. Dino Sikora: Auch für die Nutzung von Bildern aus offiziellen Pressebereichen von Unternehmen gilt dasselbe. Sofern Unternehmen verschiedene Bilder in ihren Pressebereichen kostenlos zur Nutzung anbieten, gelten dennoch deren Nutzungsbedingungen. Diese erlauben in der Regel nur eine Verwendung im Sinne des Unternehmens oder für private Zwecke. So wäre etwa die Verwendung eines Bildes von Coca-Cola im Rahmen einer Schmähkritik unzulässig.

Darf man jedes Bild verwenden, wenn eine Quelle angegeben wird?

Dr. Dino Sikora: Nein. Die Befugnis, ein Bild zu verwenden, hat mit der Angabe der Quelle nichts zu tun. Grundsätzlich darf niemand ein Bild ohne die Erlaubnis des Urhebers verwenden – ganz gleich, ob mit oder ohne Angabe der Quelle. Im Fall der (ausnahmsweise erlaubten) rein privaten Verwendung hingegen muss der Verwender die Quelle angeben.

Auch kommenden Dienstag beantwortet Dr. Sikora wieder Fragen rund ums Bildrecht. Also klicken Sie wieder rein!

Über unseren Experten: Dr. Sikora ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Sozietät Döttelbeck, Dr. Wemhöner & Partner auf die Gebiete Internetrecht, Marken- und Urheberrecht, sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert. Von 2002 bis 2007 war Dr. Sikora Justiziar im Brauerei-Konzern InBev Deutschland mit den Bier-Marken BECK’S, Franziskaner, Hasseröder und Diebels. Er war dort Leiter der Bereiche Internetrecht, Lebensmittelrecht, Marken- und Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Daneben veröffentlicht Dr. Sikora in Fachzeitschriften regelmäßig Beiträge zu Fragen des Internet- und Wettbewerbsrechts. Zusätzlich ist Dr. Sikora als Referent für die IHK Nord Münsterland und den Marketing Club Münster/Osnabrück e.V. tätig.

Markus WalterWie generiert man Content mit Mehrwert für die zahlreichen Social-Media-Accounts? Diese Frage beantwortet das Praxis-Seminar unserer PR-Agentur am Montag, 16. August, von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr im Wiesbadener Hotel Oranien. Referent Markus Walter zeigt im Seminar auf, wie sich Themen, News und Informationen speziell für Social Media beschaffen und aufbereiten lassen. Praxis-Beispiele und ein Workshop-Anteil für individuelle Fragestellungen der Teilnehmer runden das Seminar ab. Viele Tipps und kreative Ideen erleichtern die zielgruppengerechte Umsetzung der Seminar-Inhalte in Ihrem Social-Media-Alltag.

Zielgruppe: Das Praxis-Seminar richtet sich an Entscheidungsträger in Marketing, Vertrieb und Kommunikation aber auch aus der Personalabteilung.

Kosten: 480,00 Euro pro Teilnehmer. Wer bis zum 31. Juli bucht, erhält einen Frühbucherrabatt von 50,00 Euro.

Anmeldung: Sie haben offene Fragen oder wünschen eine ausführliche Agenda  oder ein Anmeldeformular? Dann sprechen Sie bitte Ann-Carin Hahn (0611 / 23878-29) an.

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